DIE VERWALTUNG IHRER IMMOBILIE IN PROFESSIONELLER HAND
Im Bereich der Immobilienverwaltung bieten wir umfassende Dienstleistungen, von der Pflege, der Vermietung bis hin zur Instandsetzung Ihrer Immobilie an.
Hier eine Auflistung unserer Leistungen in Bereich der WEG–Hausverwaltung:
Zum Aufgabenbereich des Hausverwalters gehören insbesondere:
– Die Einziehung der Hausgelder und Rücklagen.
– Die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen hat der Hausverwalter in Abstimmung mit den Eigentümern, einem Rechtsanwalt zu übertragen.
– Einmal jährlich erstellt der Hausverwalter die Hausgeldabrechnung für alle Eigentümer.
– Einmal jährlich eine Eigentümerversammlung durchzuführen und die dort gefassten Beschlüsse zu protokollieren. Die Protokolle sind in Kopie oder ähnlicher Form allen Eigentümern innerhalb von drei Wochen nach der Eigentümerversammlung zuzusenden.
– Führen einer Beschlusssammlung.
– Die pünktliche Zahlung aller das Objekt betreffenden Steuern, Abgaben, Zinsen und sonstigen Lasten.
– Die Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien, die Regulierung eventueller Schadensfälle, bei erheblichen Prämien unterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen.
– Die Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden.
– Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen sowie Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen.
– Die Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten, die Rechnungsprüfung und -zahlung. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme den Betrag von 1.500,00 EUR, hat der Hausverwalter wenigstens zwei Angebote einzuholen. Soll die Auftragsvergabe nicht an den billigsten Anbieter erfolgen, ist hierzu das Einverständnis der Eigentümer erforderlich.
– Der Abschluss und die Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z. B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Dem Hausverwalter obliegen die Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt.
– Die Überprüfung sämtlicher Forderungen, Rechnungen, Belege u. a. im Zusammenhang mit dem Objekt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, ggf. deren Beanstandung.
– Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
– Die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.
– Die eingenommenen Gelder gesondert von seinem Vermögen zu halten und zu verwalten.
– im Rahmen der Geldverwaltung gemäß § 3 Abs. 1 h) des Verwaltungsvertrags Konten zu eröffnen und zu führen.
– Der Verwalter ist berechtigt, in Einzelfällen eine Untervollmacht zu erteilen, wenn im Rahmen der Verwaltungsaufgaben eine Leistung zu erbringen ist, die ein Dritter zu erfüllen hat (z.B. Erstellung der Heizkostenabrechnung) oder der Verwalter verhindert ist.
Wer einmal in eine eigene Immobilie investiert hat, dem sollte es wichtig sein, den Wert seines Investments sicherzustellen.
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